Griffigkeit von Fahrbahnoberflächen
Nicht ausreichende Griffigkeit ist oft der Grund für Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Wenn Fahrbahnbeläge frisch erneuert sind, werden regelmäßig für sanierte Streckenabschnitte Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet, die den Autofahrenden oftmals nicht nachvollziehbar erscheinen.
Grund für das Tempolimit ist die nicht ausreichende Griffigkeit der neuen Fahrbahndecke.
Die Griffigkeit beschreibt die Größe des Reibungswiderstandes bzw. der Kraftübertragung zwischen Fahrzeugreifen und Fahrbahn. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Antriebs- und Bremskräfte sowie Seitenkräfte in Kurvenfahrten. Die Griffigkeitsverhältnisse haben maßgeblichen Einfluss auf die Fahrsicherheit der Fahrzeuge.
Eine neue Fahrbahn ist in gewisser Weise noch "nicht eingefahren". Auf der Fahrbahnoberfläche befindet sich nach Abschluss der Baumaßnahmen überschüssiges Bitumen. Dies müsse erst abgefahren werden, ehe die Griffigkeit eines Abschnittes endgültig geprüft und dieser für alle Geschwindigkeiten freigegeben werden kann.
Weitergehende Informationen zur Griffigkeit von Fahrbahnbelägen und den gängigen Messverfahren finden Sie bei der Bundesanstalt für Straßenwesen.